Aufgabe der Österreichischen Wasserrettung ist es, laut Statuten, ausschließlich und unmittelbar die Schaffung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die der Bekämpfung und der Vorbeugung des Ertrinkungstodes dienen.
Insbesondere ist dies die Erteilung von Schwimmunterricht für Anfänger und Fortgeschrittene als Präventivaufgabe gegen den Ertrinkungstod, die Unterrichtung und Ausbildung im Rettungsschwimmen, im Tauchen und im Führen von Ruder- und Motorbooten, in stehenden und in fließenden Gewässern (bei regionaler Erfordernis auch unter Wildwasserbedingungen), sowie die Sorge für die Schulung von Einsatzkräften und anderer Interessenten im Setzen von Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Unfällen am und im Wasser.
In den Aufgabenbereich fallen auch die Errichtung von Überwachungsstellen an Badegewässern und der Aufbau von Stützpunkten für Alarmeinsätze, einschließlich des hierfür notwendigen Geräte- und Fahrzeugparks. Außerdem gehören auch dazu die Entwicklung, Prüfung und Begutachtung geeigneter Rettungsgeräte und anderer Rettungsmaterialien und deren Wartung nach dem neuesten Stand der Technik. Die Fachleute der Österreichischen Wasserrettung arbeiten auf nationaler wie internationaler Ebene in Gremien mit, die sich mit der Standardisierung besagter Geräte und Materialien oder entsprechender Wasserrettungstechniken und Ausbildungsrichtlinien beschäftigen.
Weitere Informationen zur Bundesleitung der Österreichischen Wasserrettung unter www.owr.at.