Da die Bedingungen zum Erwerb des Schifferpatents vom Gesetzgeber aus regional unterschiedlich sind, können nur die Landesnautiker des jeweiligen ÖWR-Landesverbandes detaillierte Auskünfte darüber geben. Boote, welche Eigentum der ÖWR sind (und solche, die für den ÖWR-Rettungsdienst herangezogen werden) dürfen nur von ÖWR-Mitgliedern geführt werden, die im Besitz eines gültigen Schiffsführerpatentes und der Selbstfahrgenehmigung sind.
Um die Selbstfahrgenehmigung zu erhalten, muss, sofern das Schiffsführerpatent nicht im örtlich zuständigen LV abgelegt wurde, eine Überprüfung durchgeführt werden. Die Ausstellung der Selbstfahrgenehmigung erfolgt durch den Landesverbandsreferenten für Nautik.
Du solltest folgende Voraussetzungen erfüllen: Besitz des ÖWR-Helferscheines, Ein Jahr aktiver Bootsdienst, Kenntnisse des Motors, sowie der technischen Ausrüstung (Funk, etc.), Seemännisches Verhalten (Knoten, etc.), Richtiges Verhalten bei Bergungen von Personen und Sachen