Ausbildungskalender
RS-Retterschein Bäderpersonal 08.11.2025+09.11.2025+15.11.2025
Kursbeginn: 08.11.2025 09:00:00
Kursende: 15.11.2025 17:00:00
Kursgebühr: 100.00
Projektleiter: Ing. Christian Heiss
Anmeldung möglich bis : 04.11.2025 23:59:00
Ort:
Schwimmbad Höttinger Au Fürstenweg 12 6020 Innsbruck + Universitäts-Sportinstitut Fürstenweg 185 6020 Innsbruck
Schwimmbad Höttinger Au
Fürstenweg 12
6020 Innsbruck
Universitäts-Sportinstitut
Fürstenweg 185
6020 Innsbruck
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Inhalte:
Absolvierung der Prüfung zum Retterschein.
Inhalte:
ab vollendetem 16. Lebensjahr
und Besitz des Helferscheins
1. 30 min Dauerschwimmen, davon 10 min in Rückenlage ohne Armtätigkeit
2. 300 m Schwimmen in Überkleidern
3. 25 m Streckentauchen
4. dreimaliges Tieftauchen (ca. 3 bis 4m) jeweils mit Heraufholen eines ca. 5kg schweren Gegenstandes innerhalb von 6 Minuten
5. heraufholen von 6 Tellern oder Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20m² bei einer Wassertiefe von ca. 2m)
6. Paket- und Kopfsprung aus 3 m Höhe
7. je 50 m retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet, mit Kopf-, Achsel-, Fessel- und Seemannsgriff
8. 50 m transportieren (ziehen) einer gleich schweren Person
9. praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, Brustumklammerung von hinten ohne Einschluss der Arme jeweils an Land und im Wasser
10. praktische Anwendung von mindestens 3 Bergegriffen (z. B. Bergen über die Leiter, Rautekgriff, Bergen über den Beckenrand, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot)
11. kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
12. Kenntnis der Selbstrettung
13. Besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und Eisunfällen
14. Anwendung von mindestens zwei Rettungsgeräten
15. Kombinierte Rettungsübung
Kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung;
Kenntnisse über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesens.
Baderegeln :
1. GESUNDHEIT: Wenn du schwimmen gehst, musst du gesund sein!
2. HINWEISSCHILDER BEACHTEN: Auf den Hinweisschildern kannst du lesen, was im Schwimmbad erlaubt und was verboten ist. Daran musst du dich halten!
3. DUSCHEN, ABKÜHLEN: Geh erst dann ins Wasser, wenn du dich geduscht und abgekühlt hast!
4. KÄLTEGEFÜHL: Bleib nicht im Wasser, wenn dir kalt ist, du kannst sonst Krämpfe bekommen! Krämpfe sind für den Schwimmer gefährlich!
5. OHRENERKRANKUNGEN: Wenn du Ohrenschmerzen oder eine Ohrenverletzung hast, darfst du nicht schwimmen, springen oder tauchen!
6. ESSEN: Wenn du viel gegessen hast, warte eine Stunde, bevor du wieder ins Wasser gehst.
7. STARKE SONNE: Schütz dich vor der Sonne (Sonnencreme, Kappe, T-Shirt)! Wenn dir heiß ist, darfst du nicht ins kalte Wasser springen!
8. ÜBERMUT: Lass dich von anderen nicht dazu überreden, etwas zu tun, was du nicht gut kannst (weit hinausschwimmen, ins Wasser springen oder tauchen).
9. SPRINGEN: Spring nur dort ins Wasser, wo es erlaubt ist! Du darfst dabei niemanden in Gefahr bringen! Spring ja nicht in Gewässer, die du nicht kennst, es könnten viele Gefahren lauern!
10. VORSICHT IM ERLEBNISBAD: Im Erlebnisbad sind oft viele Menschen. Beobachte daher auch die Leute in deiner Umgebung! Ruf Hilfe herbei, wenn jemand in Gefahr ist!
Lehrgangsziel:
Absolvierung der Prüfung zum Retterschein.